Landesregierung Baden-Württemberg untersagt Großveranstaltungen
            
            
                
                        
                             
                            12.03.2020
                        
                    
                
                
                    
                          
                        
	
	
		
		
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        Das Sozialministerium als oberste Gesundheitsbehörde hat am Mittwoch, 11. März 2020, einen Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben, die Ortspolizeibehörden in Bezug auf Großveranstaltungen wie folgt zu beraten:
- Bei der Durchführung von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden/Zuschauern sind keine effektiven Schutzmaßnahmen gegen eine nicht mehr kontrollierbare Ausbreitung des Infektionsgeschehens möglich. Deshalb muss eine solche Veranstaltung abgesagt werden beziehungsweise ist die Durchführung der Veranstaltung ohne Zuschauer notwendig.
 - Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmenden ist eine individuelle Einschätzung notwendig, welche Risiken bestehen und ob diesen mit infektionshygienischen Maßnahmen begegnet werden kann. Hinsichtlich der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert-Koch-Instituts. Je größer die Zahl der Teilnehmenden, desto wahrscheinlicher ist davon auszugehen, dass das Risiko eines nicht mehr kontrollierbaren Infektionsherdes besteht.
 
Der Erlass gilt ab sofort und ist nicht befristet.
Alle weiteren Informationen gibt es <link https: www.baden-wuerttemberg.de de service presse pressemitteilung pid land-untersagt-grossveranstaltungen _blank external-link-new-window internen link im aktuellen>hier.